„Kumulieren“ und „Panaschieren“ Kommunalwahl 2021

Bitte beachten Sie diese fünf Regeln und Hinweise für die Stimmabgabe bei der Kommunalwahl in Guxhagen am 14. März 2021:

1. Wie viele Stimmen habe ich?

Sie haben so viele Stimmen, wie Vertreterinnen und Vertreter für die Gemeindevertretung Guxhagen sowie für die Ortsbeiräte Guxhagen, Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau und Wollrode zu wählen sind.

Für die anstehende Wahl haben Sie demnach:

    • 31 Stimmen für die Wahl der Gemeindevertretung Guxhagen
    • 9 Stimmen für die Wahl des Ortsbeirates Guxhagen
    • 5 Stimmen für die Wahl des Ortsbeirates Albshausen
    • 5 Stimmen für die Wahl des Ortsbeirates Büchenwerra
    • 7 Stimmen für die Wahl des Ortsbeirates Ellenberg
    • 5 Stimmen für die Wahl des Ortsbeirates Grebenau
    • 7 Stimmen für die Wahl des Ortsbeirates Wollrode

2. Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Sie können Ihre Stimmen einzeln an beliebige Bewerberinnen und Bewerber auf dem Stimmzettel vergeben. Dabei dürfen Sie auch Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Listen) auswählen; dieses Verfahren nennt man „Panaschieren“.

Jeder Bewerberin und jedem Bewerber Ihrer Wahl können Sie von Ihren Stimmen eine, aber auch zwei oder höchstens drei Stimmen geben; das Anhäufen von zwei oder drei Stimmen auf eine Kandidatin oder einen Kandidaten nennt man „Kumulieren“.

Beide Möglichkeiten können auch gleichzeitig genutzt werden. Achten Sie darauf, dass Sie hierbei Ihre Gesamtstimmenzahl nicht überschreiten.

3. Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Nein.

Wenn Sie einer Liste, so wie sie auf dem Stimmzettel abgedruckt ist, insgesamt und unverändert Ihr Vertrauen schenken wollen, können Sie Ihre  Stimmen auch komplett abgeben, indem Sie diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen.

Das Listenkreuz bewirkt, dass bei der Auszählung die Bewerberinnen und Bewerber dieser Liste in der dort genannten Reihenfolge von oben nach unten jeweils eine Stimme erhalten.

Sind danach noch nicht alle Stimmen vergeben, weil auf der Liste weniger Namen stehen als Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, wird die beschriebene Stimmenverteilung von oben nach unten so lange wiederholt, bis alle Ihre Stimmen aufgebraucht sind oder jede Kandidatin und jeder Kandidat der von Ihnen angekreuzten Liste die höchstzulässige Zahl von drei Stimmen erhalten hat.

4. Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Ja.

Falls Sie eine Liste in der Kopfleiste angekreuzt haben, können Sie einzelne Namen aus dieser Liste streichen. Dies führt dazu, dass die gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber keine Ihrer Stimmen erhalten.

Danach wird wie oben bei 3. verfahren.

5. Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Ja. Sie können auch nur einen Teil Ihrer Stimmen an einzelne Bewerberinnen und Bewerber vergeben.

Damit in diesem Fall der Rest Ihrer Stimmen nicht verfällt, können Sie zusätzlich zur Vergabe von Einzelstimmen eine Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzen. Durch dieses Listenkreuz kommen Ihre restlichen Stimmen der angekreuzten Liste zugute.

Diese Stimmen werden den Kandidatinnen und Kandidaten der Liste von oben nach unten in der Weise wie unter 3. beschrieben zugeteilt, dass alle die, die von Ihnen weniger als drei Einzelstimmen bekommen haben, eine weitere Stimme erhalten bis alle Ihre Stimmen verteilt sind oder alle nicht gestrichenen Bewerberinnen und Bewerber der angekreuzten Liste drei Stimmen haben.

Gibt es sonst noch irgendetwas zu beachten?

Eigentlich nur Selbstverständlichkeiten:

  • Vergeben Sie nicht mehr Stimmen, als Ihnen zustehen.
  • Kreuzen Sie nicht mehr als eine Liste an.
  • Geben Sie keinem Kandidaten mehr als drei Stimmen.

Sie riskieren sonst, dass ein Teil Ihrer Stimmen verloren geht oder Ihre Stimmabgabe insgesamt ungültig ist.

Ab wann ist die Briefwahl möglich?

Ab dem 01. Februar 2021 beginnt die Ausgabe der Wahlscheine und der Briefwahlunterlagen.

Ihre Briefwahlunterlagen können Sie direkt bei der Gemeinde Guxhagen beantragen.

Die Briefwahlunterlagen können persönlich oder mit einer Vollmacht direkt in der Gemeindeverwaltung abgeholt werden.

  • Die Briefwahlunterlagen werden auf Anforderung auch per Post zugesendet.
  • Eine Onlinebeantragung der Briefwahlunterlagen ist unter www.guxhagen.de möglich.

Haben Sie noch Fragen zur Kommunalwahl oder Briefwahl?

Für allgemeine Fragen zur Kommunalwahl oder Briefwahl , können Sie sich direkt an die Gemeinde Guxhagen, Wahlamt, Zum Ehrenhain 2, 34302 Guxhagen, Telefon: 05665 / 9499-0, Email: info@nullgemeindeguxhagen.de wenden.

Ihre
Guxhagener Sozialdemokraten