Sozial-, Kultur- und Sportausschuss (SPD)

Hauptsatzung X. Ausschüsse
§ 26 Aufgaben der Ausschüsse, Federführung
(1) Sind Anträge an die Ausschüsse verwiesen, so bereiten diese für ihr Aufgabengebiet die Beschlüsse der Gemeindevertretung vor. Sie entwerfen hierzu einen entscheidungsreifen Beschlussvorschlag. Die Ausschussvorsitzenden oder dazu besonders bestimmte Mitglieder berichten der Gemeindevertretung mündlich in gedrängter Form über den Inhalt und das Ergebnis der Ausschussberatungen und die tragenden Gründe für den Beschlussvorschlag.
(2) Hat die Gemeindevertretung einem Ausschuss bestimmte Angelegenheiten oder bestimmte Arten von Angelegenheiten zur endgültigen Entscheidung übertragen, so kann sie dies jederzeit widerrufen und die Entscheidung an sich ziehen.
§ 27 Bildung der Ausschüsse, Stellvertretung
(1) Die Bildung der Ausschüsse erfolgt nach § 62 HGO. Hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass sich alle oder einzelne Ausschüsse nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammensetzen sollen, benennen die Fraktionen der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb einer Woche nach dem Beschluss schriftlich die Ausschussmitglieder. Die oder der Vorsitzende gibt der Gemeindevertretung die Zusammensetzung schriftlich bekannt.
Nachträgliche Änderungen des Stärkeverhältnisses der Fraktionen, die sich auf die Zusammensetzung der Ausschüsse auswirken, sind zu berücksichtigen. In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder von den Fraktionen der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich benannt.
(2) Die Mitglieder der Ausschüsse können sich im Einzelfall durch andere Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertreter vertreten lassen. Sie haben bei Verhinderung unverzüglich für eine Vertretung zu sorgen und der Vertreterin oder dem Vertreter Ladung und Sitzungsunterlagen auszuhändigen.
(3) Die von einer Fraktion benannten Ausschussmitglieder können von dieser abberufen werden; die Abberufung ist gegenüber der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses schriftlich zu erklären. Die Neubenennung erfolgt nach Abs. 1 S. 3.
§ 28 Einladung, Öffentlichkeit, sinngemäß anzuwendende Vorschriften
(1) Die oder der Vorsitzende des Ausschusses setzt Tagesordnung, Zeit und Ort der Sitzungen im Benehmen mit der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung und dem Gemeindevorstand fest.
(2) Die Sitzungen der Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. § 17 gilt entsprechend.
(3) Für den Geschäftsgang der Ausschüsse finden die Vorschriften dieser Geschäftsordnung sinngemäß Anwendung, soweit sich nicht ausdrücklich aus dem Gesetz oder aus dieser Geschäftsordnung Abweichendes ergibt.
§ 29 Stimmrecht, Teilnahme von Mitgliedern anderer Gremien bzw. Gruppierungen
(1) Ein Stimmrecht haben alleine die Mitglieder des Ausschusses. Die oder der Vorsitzende der Gemeindevertretung und ihre oder seine Stellvertreterinnen und/oder Stellvertreter sind berechtigt, an den Ausschusssitzungen mit beratender Stimme teilzunehmen. Fraktionen, auf die bei der Besetzung eines Ausschusses kein Sitz entfallen ist, sind berechtigt, in diesen ein Mitglied mit beratender Stimme zu entsenden.
(2) Wer einen Antrag gestellt hat, kann diesen in den Ausschüssen begründen, auch wenn er ihnen nicht als Mitglied angehört.
(3) Der Gemeindevorstand nimmt an den Ausschusssitzungen teil. § 20 gilt entsprechend. Sonstige Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter können – auch an nichtöffentlichen Sitzungen – nur als Zuhörerinnen oder Zuhörer teilnehmen.
(4) Die Ausschüsse können Vertreterinnen und Vertreter derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, und Sachverständige zu den Beratungen zuziehen.
Rolf Ganz
Alter: 54 Jahre Beruf: Beamter Für eine erlebbare Kommunalpolitik – Transparenz schafft Akzeptanz
Angela Merz-Gintschel
Alter: 58 Beruf: Richterin/Direktorin des Arbeitsgerichts Kassel Für eine lebendige und vielfältige Kultur - regional, gemeinschaftsfördernd, zukunftsweisend
Manuel Brandenstein
Alter: 41 Jahre Beruf: Automobilverkäufer Für ein VEREINtes Guxhagen – durch vernetzte Vereinsarbeit Ich bin Parteilos, stehe der SPD aber sehr nahe.
Bernhard Freitag
Alter: 42 Jahre Beruf: Personalreferent Für die Stärkung des Ehrenamts – gestalten statt verwalten Ich bin Parteilos, stehe der SPD-Guxhagen aber sehr nahe.