Gemeindevertreter

Hessische Gemeindeordnung (HGO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
§ 35 Unabhängigkeit
(1) Die Gemeindevertreter üben ihre Tätigkeit nach ihrer freien, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmten Überzeugung aus und sind an Aufträge und Wünsche der Wähler nicht gebunden.
(2) Gemeindevertreter sind ehrenamtlich Tätige im Sinne der §§ 24 bis 26 und des § 27. Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Aufsichtsbehörde.
§ 35a Sicherung der Mandatsausübung
(1) Niemand darf gehindert werden, sich um ein Mandat als Gemeindevertreter zu bewerben oder es auszuüben. Benachteiligungen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit der Bewerbung um ein Mandat oder der Ausübung eines Mandats sind unzulässig. Entgegenstehende Vereinbarungen sind nichtig. Die Bestimmungen der Abs. 2 bis 4 gelten nur für außerhalb des öffentlichen Dienstes beschäftigte Gemeindevertreter.
(2) Die Arbeitsverhältnisse von Gemeindevertretern können vom Arbeitgeber nur aus wichtigem Grund gekündigt werden; das gilt nicht für Kündigungen während der Probezeit. Der Kündigungsschutz beginnt mit der Aufstellung des Bewerbers durch das dafür zuständige Gremium. Er gilt ein Jahr nach Beendigung des Mandats fort. Gehörte der Gemeindevertreter weniger als ein Jahr der Gemeindevertretung an, besteht Kündigungsschutz für sechs Monate nach Beendigung des Mandats.
(3) Der Gemeindevertreter ist auf dem bisherigen Arbeitsplatz zu belassen. Die Umsetzung auf einen anderen gleichwertigen Arbeitsplatz oder an einen anderen Beschäftigungsort ist nur zulässig, wenn der Gemeindevertreter zustimmt oder dem Arbeitgeber eine Belassung auf dem bisherigen Arbeitsplatz oder an dem bisherigen Beschäftigungsort bei Abwägung aller Umstände nicht zugemutet werden kann. Die niedrigere Eingruppierung des Gemeindevertreters auf dem bisherigen oder zukünftigen Arbeitsplatz nach Satz 2 ist ausgeschlossen. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.
(4) Dem Gemeindevertreter ist die für die Mandatsausübung erforderliche Freistellung von der Arbeit zu gewähren. Dem Gemeindevertreter ist unabhängig von der Freistellung jährlich bis zu zwei Wochen Urlaub für die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Mandat zu gewähren. Die Entschädigung des Verdienstausfalls richtet sich nach § 27.
§ 36 Wahlzeit
Die Gemeindevertreter werden für fünf Jahre gewählt (Wahlzeit). Unberührt bleiben die besonderen Bestimmungen für Wiederholungs- und Nachwahlen. Die Neuwahl muss vor Ablauf der Wahlzeit stattfinden.
Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen
Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Guxhagen
Oliver Brandenstein
Alter: 48 Jahre Beruf: Verwaltungsfachwirt Für zukunftsweisende und nachhaltige Projekte – Fachwissen bündeln, Sachverstand einbinden und gemeinsam verwirklichen
Hans-Georg Albert
Alter: 68 Jahre Beruf: Lehrer i.R. Für aktive Unterstützung der BI Lärmschutz – Lärmschutz kann Leben retten
Rolf Ganz
Alter: 54 Jahre Beruf: Beamter Für eine erlebbare Kommunalpolitik – Transparenz schafft Akzeptanz
Angela Merz-Gintschel
Alter: 58 Beruf: Richterin/Direktorin des Arbeitsgerichts Kassel Für eine lebendige und vielfältige Kultur - regional, gemeinschaftsfördernd, zukunftsweisend
Manuel Brandenstein
Alter: 41 Jahre Beruf: Automobilverkäufer Für ein VEREINtes Guxhagen – durch vernetzte Vereinsarbeit Ich bin Parteilos, stehe der SPD aber sehr nahe.
Axel Kroll
Alter: 55 Jahre Beruf: Feuerwehrmann Für die Stärkung der Ortsbeiräte – Ortsteil-Budgets für flexibles Handeln
Konrad Rysiewski
Alter: 75 Jahre Beruf: Maschinenbautechniker Für mehr Bürgerbeteiligung – damit Guxhagen stabil bleibt
Heidi Carstens
Alter: 58 Jahre Beruf: Industriekauffrau Für eine gute Familienpolitik – Starke Familien bedeuten starke Kinder
Reiner Manns
Alter: 59 Jahre Beruf: Dipl. Ing. Elektrotechnik Für einen starken Gewerbestandort - Zukunftssicherung mit Augenmaß
Ralf Kauffeld
Alter: 53 Jahre Beruf: Diplom Verwaltungswissenschaftler Marktanalytiker für internationale Marktforschung bei der VW AG Für die Erhaltung der Ortskerne – Sanierung von Altbauten fördern
Reiner Kramm
Alter: 60 Jahre Beruf: Finanzbeamter Für eine solide Haushaltsführung – damit Guxhagen erfolgreich bleibt
Bernhard Freitag
Alter: 42 Jahre Beruf: Personalreferent Für die Stärkung des Ehrenamts – gestalten statt verwalten Ich bin Parteilos, stehe der SPD-Guxhagen aber sehr nahe.
Kornelia Hildebrandt
Alter: 62 Jahre Beruf: Dipl. Verwaltungswirtin Für ein respektvolles Miteinander – Gemeinschaft stärken
Falk Edelmann
Alter: 40 Jahre Beruf: Bürokaufmann Für den Erhalt und Ausbau der Sportstätten – Kostenfreie Nutzung sicherstellen Ich bin Parteilos, stehe der SPD-Guxhagen aber sehr nahe.