Der Antrag
Der Antrag ist das Hauptinstrument, um politische Ideen durchzusetzen. Es kann auch vorkommen, dass Anfragen direkt an die Gemeindeverwaltung über den Gemeindevorstand gerichtet werden und eine Initiative der Gemeindeverwaltung darauf hin entsteht. Über einen Beschluss des Gemeindevorstandes werden Vorhaben und Projekte, die aus der Anfrage resultieren, zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung gesetzt.
Die Regel ist aber eher der Antrag der Fraktion, der in die Gemeindevertretung eingebracht wird. Schematisch möchten wir kurz darstellen, wie ein Antrag entwickelt und erfolgreich verabschiedet wird:
Erste Phase:
Fraktionsmitglieder sammeln Informationen zu einem Thema und entwickeln ein Konzept für eine politische Initiative. Die Behandlung des Themas bzw. des Antrages wird in die Einladung und Tagesordnung der nächsten Fraktionssitzung aufgenommen.
Zweite Phase:
Das Thema und der Antragsentwurf werden in der Fraktion vorgestellt, diskutiert und beschlossen.
Teil A des Antrages Der Antragstext:
Der Antragstext muss exakt formuliert und klar verständlich sein, da nur der Antragstext beschlossen wird.
Teil B des Antrages Die Begründung:
Hier werden Details zum Sachverhalt schriftlich erläutert. In der Regel folgt der schriftlichen Begründung eine mündliche Begründung in der Gemeindevertretung.
Dritte Phase:
Der Antrag mit Begründung wird an den Vorsitzenden der Gemeindevertretung überreicht. Sofern eine Frist von 2 Wochen vor der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eingehalten werden kann, kommt der Antrag in der nächsten Sitzung der Vorsitzenden der Gemeindevertretung auf die Tagesordnung (ansonsten in der darauf folgenden Sitzung i.d.R. im Folgemonat).
Vierte Phase:
Der Antrag liegt zur Beschlussfassung der Vorsitzenden der Gemeindevertretung vor. Er wird von einem Fraktionsmitglied vorgestellt und ausführlich begründet. Anschließend erfolgt die Diskussion zwischen den Fraktionen. Nach Abschluss der Diskussion wird der Antrag zur Abstimmung gebracht. Mit einfacher Mehrheit wird der Antrag beschlossen und geht an die Gemeindeverwaltung zur Umsetzung.
Möglicherweise ergibt der Diskussionsbedarf die Notwendigkeit, den Antrag an den zuständigen Fachausschuss zu verweisen und dort zu behandeln, bevor er der Gemeindeverwaltung zur Umsetzung vorgelegt wird. Hiermit kann ein Prüfungsantrag an die Gemeindeverwaltung verbunden sein.
Fünfte Phase:
Per Mitteilung des Gemeindevorstandes (durch den Bürgermeister) werden die Ergebnisse der Behandlung des Antrages der Vorsitzenden der Gemeindevertretung vorgestellt. Die Fraktion kann aber ebenso eine Anfrage an den Magistrat richten, die dann in der Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu behandeln ist (z. Bsp. Sachstandsanfrage im Hinblick auf den gestellten Antrag).
Die Anfrage
Anfragen können in Fachausschüssen und in der Vorsitzenden der Gemeindevertretung mündlich und schriftlich gestellt werden und richten sich an den Bürgermeister oder die Verwaltung.
Anfragen sind geeignet, um strittige Sachverhalte zu klären oder Informationen für künftige Anträge einzuholen. Anfragen können mündlich oder schriftlich beantwortet werden.