3. Bürgermeister und Verwaltung

Nun widmen wir uns den Akteuren, die hauptamtlich für die Belange der Gemeinde verantwortlich sind. Rechtsgrundlage für den Aufbau der kommunalen Strukturen in Hessen ist die Hessische Gemeindeordnung, kurz HGO.

a) Die Bürgermeisterin

In Hessen sind die Kommunen nach der so genannten Magistratsverfassung organisiert.

Die Bürgermeisterin ist Vorsitzende des Gemeindevorstandes und Leiterin der Gemeindeverwaltung. Sie vertritt die Gemeinde nach außen. Gemäß der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin von der Bevölkerung direkt für eine Amtszeit von 6 Jahren gewählt.

Die Bürgermeisterin bereitet die Beschlüsse des Gemeindevorstandes vor und führt sie aus. Im Übrigen werden die laufenden Verwaltungsangelegenheiten von ihr selbstständig erledigt. Sie wird vertreten durch den ersten Beigeordneten.

Die Bürgermeisterin ist grundsätzlich hauptamtliche Beamtin auf Zeit. Die Bürgermeisterin leitet die Gemeindeverwaltung. Sie bestimmt die Organisation der Gemeindeverwaltung.

b) Der Gemeindevorstand

Der Gemeindevorstand setzt sich zusammen aus dem für sechs Jahre direkt gewählten Bürgermeister, dem Ersten Beigeordneten und 7 weiteren Beigeordneten. Die Zahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung der Gemeinde Guxhagen festgelegt. Der Erste Beigeordnete und die 7 weiteren Beigeordneten werden durch die Gemeindevertretung für fünf Jahre gewählt und sind ehrenamtlich tätig. Meist finden die Wahlen schon in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung statt.

Der Gemeindevorstand wickelt die Geschäfte der Verwaltung entsprechend den Vorgaben der Gemeindevertretung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel ab (§ 66 Abs. 1 Satz 1 HGO).

Der Gemeindevorstand tagt in der Regel alle 2 Wochen und berät über alle wichtigen Aufgaben und Projekte der Gemeinde.

c) Die Ortsbeiräte

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung können Ortsbezirke (Ortsteile) gebildet werden und für jeden Ortsbezirk ein Ortsbeirat eingerichtet werden. Für die Ortsteile Albshausen, Büchenwerra, Ellenberg, Grebenau,  Guxhagen und Wollrode werden Ortsbeiräte in den jeweiligen Ortsteilen gewählt.

Der Ortsbeirat wird in allen wichtigen Angelegenheiten, die den jeweiligen Ortsteil betreffen, beteiligt und kann Vorschläge unterbreiten. Er nimmt Stellung zu den Fragen, die ihm vom Gemeindevorstand oder der Gemeindevertretung vorgelegt werden. Die Mitglieder des Ortsbeirats wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, den Ortsvorsteher.

d) Die Verwaltung

Die Gemeindeverwaltung versteht sich als modernes Dienstleistungsunternehmen in Guxhagen. Die Verwaltung ist in Bereiche untergliedert, in denen die verschiedenen Aufgaben der Verwaltung jeweils sachgerecht gebündelt werden.