Wir blicken für unsere ehrenamtlichen Feuerwehrkameraden*innen mit Augenmaß in die Zukunft – unser Antrag für die Sitzung der Gemeindevertretung Guxhagen am 27.01.2021
Konzeptplanung Feuerwehrhäuser Guxhagen
Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe der Gemeinde Guxhagen wurde am 13.12.2019 von der Gemeindevertretung Guxhagen beschlossen.
Im Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die allgemeine Hilfe der Gemeinde Guxhagen wurden die sicherheitsrelevanten Mängel an den Feuerwehrhäusern der Gemeinde Guxhagen beschrieben, die in den nächsten 3 – 5 Jahren zu beheben sind. Hier wird besonders erwähnt, dass die Kapazität des Feuerwehrhauses in Guxhagen überschritten ist. Die Gemeindeverwaltung wurde aufgefordert, für die baulichen Maßnahmen am Feuerwehrhaus Guxhagen eine Grobplanung zu erstellen.
Aufgrund der zu erwartenden Gesamtkosten und der stetig wachsenden Anforderungen an die Freiwilligen Feuerwehren ist hier eine zukunftsweisende Planung und Umsetzung dieses Projektes wichtig.
Eine Konzeptplanung sind sowohl die Feuerwehr- und Einsatztaktischen Belange wie auch die Wirtschaftlichkeit berücksichtigen, ist Voraussetzung für eine zukunftsweisende Entscheidung. An der Konzeptplanung ist unter anderem die Feuerwehrführung der Freiwilligen Feuerwehr Guxhagen, die Brandschutzaufsichtsbehörden, die Kreisbrandinspektorin des Schwalm-Eder-Kreises, der Technische Prüfdienst Hessen, die Unfallkasse Hessen sowie ein Fachplaner*in zu beteiligen.
Weiterhin könnten sich durch die Ergebnisse der Konzeptplanung neue Perspektiven und Entwicklungsmöglichkeiten unter anderem für das Rathaus Guxhagen ergeben.
Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in Ergänzung zu dem beschlossenen Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Gemeinde Guxhagen, eine Konzeptplanung für die bestehenden Feuerwehrhäuser der Gemeinde Guxhagen zu erstellen.
Für den Standort Guxhagen ist alternativ zu der im Bedarfs- und Entwicklungsplan genannten Grobplanung am jetzigen Standort ein alternative Planung für einen Neubau an einem anderen Standort zu prüfen.
Die Konzeptplanung soll sowohl Aussagen zu den zu erwartenden Gesamtkosten, Zuschüssen, Abschreibungen, Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit enthalten.