Grundrente für 1,3 Millionen Menschen endlich beschlossen
Diese Woche haben wir eine jahrelange Debatte beendet: Wir haben uns in der Koalition auf die
Grundrente geeinigt. Darüber freuen sich Esther Dilcher und Edgar Franke, denn Sozialdemokraten haben sich lange dafür eingesetzt. Es war nicht einfach, denn obwohl sie im Koalitionsvertrag vereinbart war, haben sich CDU und CSU immer wieder quergestellt. Wir sind standhaft geblieben:
„Wer sich die Grundrente verdient hat, bekommt sie künftig auch – ganz ohne Bedürftigkeitsprüfung. Das war unser Ziel!“, so Edgar Franke.
Esther Dilcher und Edgar Franke zeigten sich sehr zufrieden. Für die SPD sei es der dritte Anlauf gewesen, das Gesetz durchzusetzen. „Diese Woche haben wir es endlich beschlossen“, sagte Esther Dilcher. „Wir Sozialdemokraten und unser Bundesarbeitsminister Hubertus Heil haben Wort gehalten: Die Grundrente kommt!“. Profitieren werden vor allem auch Frauen, die viele Jahre für wenig Geld gearbeitet haben.
Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner bekommen ab Juli 2021 automatisch die Grundrente. Voraussetzung sind mindestens 33 Beitragsjahre in der Rentenversicherung.
Außerdem darf das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. „Auch wenn die Union auf einer Einkommensprüfung beharrt hat, haben wir Sozialdemokraten unser Ziel erreicht: Niemand muss zusätzliche Anträge stellen, um die Grundrente zu bekommen“, betont Franke.
Der „große Wumms“ – Zweites Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen
Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ beschlossen. Mit insgesamt 130 Mrd. Euro setzen wir in dieser Woche das größte Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik auf die Schiene.
Mehrwertsteuer sinkt für ein halbes Jahr
Ziel des steuerlichen Maßnahmenpakets ist es, die aufgrund der Corona-Pandemie geschwächte
Kaufkraft zu stärken und Unternehmen mit gezielten Maßnahmen zu unterstützen. Beschlossen wurde unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31.
Dezember 2020. Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte
Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Der Bund übernimmt die aus der Senkung 2020 kassenwirksam werdenden Mindereinnahmen von Ländern und Kommunen.
Einmaliger Kinderbonus von 300 Euro
Außerdem wird für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind ein einmaliger Kinderbonus von 300 Euro gezahlt. Der Kindergeldbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und bei besserverdienenden Haushalten mit dem Kinderfreibetrag verrechnet. Der Kindergeldbonus wird in zwei Teilen von 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober 2020 ausgezahlt.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird für einen Zeitraum von zwei Jahren (2020 und 2021) von derzeit 1.908 Euro auf 4.008 Euro angehoben.
Solidarpakt für Kommunen
Fast zwei Drittel der öffentlichen Investitionen kommen aus den Kommunen: Aufträge, die vor allem an örtliche Handwerksbetriebe und kleine Unternehmen gehen. Und es geht um Lebensqualität in der Heimatgemeinde, um gute Schulen und Kitas, um den regelmäßigen Bus, um Bibliotheken, Schwimmbäder und vieles mehr. Durch die Corona-Krise haben die Kommunen aber rund 12 Milliarden Euro weniger Gewerbesteuereinnahmen zu verkraften. Damit dennoch notwendige Investitionen erfolgen können und die Konjunktur in Schwung kommt, gleichen Bund und Länder diese Einnahmeausfälle aus.
Konjunktur- und Investitionsprogramm: Zweiter Nachtragshaushalt beschlossen
Am Donnerstag wurde im Plenum der zweite Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 beschlossen. Insgesamt 217,8 Mrd. Euro nehmen wir zusätzlich in die Hand, um Deutschland wieder in Schwung zu bringen. Wir bringen damit ein Konjunktur- und Investitionsprogramm auf den Weg, das kurzfristige konjunkturelle Impulse mit längerfristigen Zukunftsinvestitionen kombiniert und in der Geschichte unseres Landes beispiellos ist.
Sowohl der Kinderbonus von als auch die Mehrwertsteuersenkung geben einen
unmittelbaren Konjunkturschub und führen zu spürbaren Entlastungen gerade auch
kleiner und mittlerer Einkommen.
Die SPD hat zudem dafür gesorgt, dass ein kommunaler Solidarpakt im Zentrum des Konjunkturprogramms steht. Hinzu kommen kräftige Zukunftsinvestitionen in Kitas, Schulen, nachhaltige Mobilität, Innovation und Forschung, die den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes stärken.
Allein im Bereich des Sports nehmen wir 800 Millionen Euro in die Hand, um mit 600 Millionen Euro Turnhallen, Schwimmhallen und Sportplätze in unserem Land zu sanieren. 200 Millionen Euro verwenden wir, um die Einnahmeausfälle abseits des Profifußballs auszugleichen, die etwa wegen weggebrochener Zuschauereinnahmen im Handball, Eishockey, Basketball oder Volleyball entstanden sind. Außerdem retten wir mit zusätzlichen 100 Millionen Euro – ergänzend zu den Überbrückungshilfen – Jugendherbergen, Schullandheime und andere Jugendbildungs-stätten.
Auch Inklusionsunternehmen und Einrichtungen der Behindertenhilfe erhalten Zuschüsse mit einem Gesamtvolumen von 100 Millionen Euro. Für diese Einrichtungen gilt, dass sie zunächst auf die Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen zugreifen können. Da durch diese Hilfen nicht sämtliche Betriebskosten abgedeckt und sie nur bis Ende August gewährt werden, satteln wir hier und zahlen bis Ende des Jahres Zuschüsse aus, sodass die Einrichtungen gut durch die Krise kommen.
Für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen werden jetzt 1,5 Mrd. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, je zur Hälfte vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
Um eine schnelle Umsetzung des Konjunkturpakets zu gewährleisten, werden 750 Millionen Euro im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung mit den Ländern unmittelbar für 2020 verfügbar gemacht. Weitere 750 Millionen Euro der Konjunkturmittel fließen aus dem Etat des BMBF in das Sondervermögen. Diese Mittel können in Anspruch genommen werden, wenn die gesetzliche Grundlage für den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung geschaffen ist. Aber auch beim Thema der Investitionen legen wir eine Schippe drauf. Mit dem Vorziehen von Maßnahmen investieren wir 720 Millionen Euro in den Ausbau von Schienen, Brücken, Bahnhöfen und Straßen. Davon gehen 680 Millionen Euro in den Ausbaubau von Bundesautobahnstrecken und Brücken. 40 Millionen Euro wer-den in das Sofortprogramm Attraktivitätssteigerung Bahnhöfe investiert.
Raus aus der Kohle
Über Jahrzehnte hat der Bergbau unser Land mit Energie versorgt. Ohne die harte Arbeit der Kumpel wäre das Wirtschaftswunder kaum denkbar gewesen. Dafür schulden wir den Bergleuten unseren Respekt und unsere Dankbarkeit.
Aber: Wir wollen die Pariser Klimaschutzziele erreichen, wir wollen die drohende Klimakatastrophe abwenden, deshalb werden wir den Kohleabbau beenden. Dabei lassen wir die Menschen nicht alleine. Wir steigen aus der Kohle aus, investieren aber gleichzeitig Milliarden für neue Perspektiven in die Bergbauregionen. Wir sind überzeugt: Klimaschutz gelingt nur gemeinsam.
Bundestag beschließt Verbesserungen in der Intensivpflege
Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken – das alles soll durch das neue Gesetz erreicht werden, das wir in dieser Woche im Bundestag beschlossen haben: das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz, kurz IPReG.
Das neue Gesetz soll Menschen, die außerhalb von Kliniken intensivpflegerisch betreut werden, besser vor qualitativ schlechter Pflege schützen. Dafür werden strengere Kontrollen eingeführt. Außerdem dürfen nur noch qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege anbieten. „Damit wird der Geschäftemacherei auch einiger privater Beatmungs-WGs ein Riegel vorgeschoben“, betont der Gesundheitsexperte Edgar Franke. „Mit dem IPReG stärken wir die Selbstbestimmungsmöglichkeiten der Betroffenen und tun einen großen Schritt in die richtige Richtung“. Verbesserungen hält das IPReG auch für Menschen in der stationären Intensivpflege bereit. Sie müssen in Zukunft fast keine Eigenanteile mehr für die Unterbringung zahlen. Betroffene, die zum Beispiel beatmet werden müssen, dürfen weiterhin mitentscheiden, ob sie lieber zuhause oder in einer Einrichtung gepflegt werden wollen. Darauf haben wir uns mit der CDU/CSU verständigt. Damit erfüllen wir eine zentrale und richtige Forderung von Sozialverbänden und Selbsthilfeorganisationen. Diese hatten einen „Heimzwang“ für stark pflegebedürftige Menschen befürchtet.