AKTUELLE HAUPTSTADTINFOS 24. April2020

Mit diesen Hauptstadtinfos berichten die beiden nordhessischen Bundestagsabgeordneten für Waldeck-Frankenberg, Kassel-Land und Schwalm-Eder, Esther Dilcher und Dr. Edgar Franke, von den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in Berlin.

Coronavirus: Wie es weitergeht

Maskenpflicht kommt

Erst war es nur eine dringende Empfehlung der Bundesregierung, nun wird das Tragen von Schutzmasken bundesweit zur Pflicht – zumindest in Supermärkten und im ÖPNV. Auch in Hessen wird das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes in Geschäften und im Nahverkehr ab nächster Woche zur Pflicht.

An mehreren Standorten hat das Deutsche Rote Kreuz Stoff-Masken an die Bevölkerung ausgegeben. Viele haben sich bereits selbst eingedeckt. Wie auch unsere beiden Abgeordneten
Esther Dilcher und Edgar Franke.

Koalitionsausschuss tagte wieder

Der Koalitionsausschuss tagte am Mittwoch, um weitere Maßnahmen im Umgang mit der Corona-Krise abzustimmen. Hierzu der Text der Verlautbarung:

Deutschland hat die COVID19-Pandemie durch einschneidende Beschränkungen erfolgreich gebremst. Dies hat erhebliche wirtschaftliche und soziale Folgen. Trotzdem können wir nur in kleinen Schritten die Beschränkungen wieder lockern, weil das Virus weiter breit in Deutschland vorhanden ist und wir die Erfolge nicht durch eine erneute exponentielle Infektionswelle gefährden dürfen. Deshalb müssen die Entscheidungen, die wir jetzt treffen, so sein, dass wir auch in Zukunft finanzielle Möglichkeiten haben.

Die Bundesregierung muss handlungsfähig bleiben, um weitere Maßnahmen in den kommenden Monaten finanziell stemmen zu können. Und wir müssen weitere Maßnahmen einleiten, um soziale und wirtschaftliche Härten abzufedern sowie den wirtschaftlichen Wiederaufbau zu unterstützen.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Koalitionspartner:

  1. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Kurzarbeit werden ab 1. Mai bis 31.12.2020 die bereits bestehenden Hinzuverdienstmöglichkeiten mit einer Hinzuverdienstgrenze bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens für alle Berufe geöffnet.
  2. Das Kurzarbeitergeld wird für diejenigen, die CoronaKurzarbeitergeld für ihre um mindestens 50 Prozent reduzierte Arbeitszeit beziehen, ab dem 4. Monat des Bezugs auf 70 Prozent (bzw. 77 Prozent für Haushalte mit Kindern) und ab dem 7. Monat des Bezuges auf 80 Prozent (bzw. 87 Prozent für Haushalte mit Kindern) des pauschalierten Netto-Entgelts erhöht, längstens bis
    31.12.2020.
  3. Aufgrund der außergewöhnlichen Situation auf dem Arbeitsmarkt haben diejenigen, die bereits vor der Krise arbeitssuchend waren und Arbeitslosengeld nach dem SGB III bezogen, derzeit geringere Aussichten auf eine neue Beschäftigung. Hinzu kommt, dass die Vermittlungs- und
    Weiterbildungsmöglichkeiten der Agenturen für Arbeit aufgrund des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sind. Daher wird das Arbeitslosengeld nach dem SGB III für diejenigen um drei Monate verlängert, deren Anspruch zwischen dem 01. Mai und 31. Dezember 2020 enden würde.
  4. Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird ab dem 1. Juli befristet bis zum 30. Juni 2021 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.
  5. Als Corona-Sofortmaßnahme werden wir für kleine und mittelständische Unternehmen die pauschalierte Herabsetzung bereits für 2019 geleisteter Vorauszahlungen in Hinblick auf Verluste im Jahr 2020 ermöglichen (Verlustverrechnung).
  6. Der Bund ist bereit, Schulen und Schüler beim digitalen Unterricht zu Hause mit 500 Mio. Euro zu unterstützen. Deshalb werden wir mit einem Sofortausstattungsprogramm die Schulen in die Lage versetzen, bedürftigen Schülern einen Zuschuss von 150 Euro für die Anschaffung entsprechender Geräte zu gewähren. Darüber hinaus soll die Ausstattung der Schulen gefördert werden, die für die Erstellung professioneller online-Lehrangebote erforderlich ist.
  7. Durch die CoronaKrise hat sich die wirtschaftliche Situation für die Beschäftigten und Unternehmen in unserem Land deutlich geändert.
    Deshalb wird die Koalition besonders darauf achten, Belastungen für Beschäftigte und Unternehmen durch Gesetze und andere Regelungen möglichst zu vermeiden.

Task Force „Soziale Folgen der Corona-Pandemie“

Um schnell auf aktuelle und neu entstehende Probleme reagieren zu können, haben wir als SPD-Bundestagsfraktion eine Task Force „Soziale Folgen der Corona-Pandemie“ eingesetzt.

Die Task Force, die aus Mitgliedern der Fraktion, aus sozialdemokratischen Regierungsmitgliedern, Vertretern der Länder und aus Mitgliedern des Parteivorstands besteht, analysiert fortlaufend die aktuelle soziale Lage, identifiziert Probleme und organisiert schnell Lösungen und Hilfen im Zusammenspiel mit Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und Sozialverbänden. Dabei haben wir vor allem diejenigen im Blick, die – oft für wenig Geld – unglaublich viel leisten und unser Land am Laufen halten.

Auch dank dieser Task Force beriet der Bundestag diese Woche wieder Maßnahmen, um
diejenigen zu unterstützten, die die Krise besonders hart trifft.

Lockerungen in der Corona-Krise

Handel und Gewerbe können langsam wieder Fahrt aufnehmen, doch die Regelungen für eine
Lockerung sollten in Ballungsräumen und im ländlichen Raum nicht über einen Kamm geschoren werden, so Esther Dilcher und Edgar Franke. Es ist richtig, dass Bund und Länder beschlossen haben, zumindest weitere Geschäfte und auch die Schulen in den kommenden Wochen vorsichtig und schrittweise wieder zu öffnen. „Wir müssen jetzt aber auch darüber hinaus eine Regionalisierung der Lockerungsmaßnahmen zulassen“, fordert der Gesundheitsexperte Franke.

Gerade in den kleineren Städten und Mittelzentren ist die 800 qm -Beschränkung nicht zu vermitteln, denn das Argument, dass die Innenstädte durch den Publikumsverkehr dann zu voll seien, treffe sicherlich auf Kleinstädte nicht zu. Lediglich in Oberzentren könnte die Öffnung größerer Kaufhäuser in der Tat größere Kundenströme im Innenstadtbereich auslösen, nicht aber im ländlichen Bereich.

Es geht letztlich um die Kultur der Innenstädte. Gastronomie und Handel machen diese im Wesentlichen noch aus. Doch in der Gastronomie drohen massenweise Schließungen. Und immer mehr Menschen kommen zum Einkaufen gar nicht mehr in die Ortskerne, sondern kaufen im Internet.

Gastronomie braucht eine Perspektive

Wir brauchen Lockerungen für alle Geschäfte im ländlichen Raum, in denen der Abstand zwischen Personen eingehalten werden kann.

Dazu sollte neben dem Einzelhandel auch möglichst bald die Gastronomie zählen, so die Abgeordneten weiter.

Die Infektionsgefahren seien zwar noch lange nicht gebannt und werden uns noch länger begleiten. Doch mit Auflagen müsse auch die Gastronomie umgehen lernen und auch wieder öffnen dürfen. Mit der verantwortungsvollen Öffnung von Restaurants und Gaststätten würden wieder soziale Treffpunkte geboten, die den Menschen fehlen.

Die Lokale müssten zunächst weniger Plätze anbieten als üblich, die Abstände zwischen den Gästen sichern und eine Maximalzahl von Personen, wie es in Österreich geplant ist, strikt beachten.

Operieren muss in Krankenhäusern und im ambulanten Bereich wieder vermehrt möglich werden

Zuletzt wurde mit der Hessischen Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 20. März 2020 bestimmt, dass medizinische Eingriffe und Behandlungen in Krankenhäusern, Praxiskliniken, Einrichtungen für ambulantes Operieren und Privatkrankenanstalten, für die derzeit keine dringende medizinische Notwendigkeit besteht, ausgesetzt werden müssen. Eine absolut korrekte Maßnahme, um die benötigten Kapazitäten im Gesundheitsbereich zur Bewältigung der Corona-Krise vorhalten zu können.

Es gibt erste Anzeichen dafür, dass die Krise nach und nach bewältigt werden kann und die vorgehaltenen Kapazitäten Schritt für Schritt auch zurückgefahren werden können. Hier wäre es sinnvoll, zunächst im ambulanten Bereich Lockerungen zu beschließen.

Edgar Franke richtete sich dazu unmittelbar an den Hessischen Minister für Soziales und Integration, Kai Klose, das Verbot für elektive, d.h. nicht dringliche ambulante Behandlungen und Therapien als wichtige Maßnahme zur Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung mit der geplanten Verordnung in dieser Woche aufzuheben.

Die ambulanten Operateure hatten verstärkt die Frage an Dr. Franke gerichtet, warum sie Sprechstunden anbieten, aber nicht ambulant operieren dürften. So gibt es das Beispiel eines Augenarztes aus dem Schwalm-Eder-Kreis, der eine Patientin mit einem dichten cortisonbedingten Star mit 10 % Sehschärfe beidseits vertrösten musste. Er musste ihr eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, weil sie ohne Eingriff ihrem Beruf nicht nachgehen kann. Würde sie unmittelbar operiert werden, könnte sie in zwei Wochen wieder arbeiten. Doch handelt es sich hierbei nicht um einen medizinischen Notfall.

Sobald eine Antwort des Ministers eingeht, werden wir Näheres berichten.

Gesetz zur Abmilderung der Folgen COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht

Durch die COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote mussten lange geplante Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeitveranstaltungen abgesagt und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Auch kann eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen nicht mehr eingelöst werden.

Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird von uns nicht alleine gelassen. Die Veranstalter von
Freizeitveranstaltungen werden mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht berechtigt, den Inhabern der Eintrittskarten statt
der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Soweit eine Freizeiteinrichtung aufgrund der COVID-19-Pandemie zu schließen war, ist der Betreiber berechtigt, dem Nutzungsberechtigten ebenfalls einen Gutschein zu übergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder, wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.

Wissenschaft und Studierende während Corona besonders schützen

Die Corona-Pandemie trifft auch Menschen, die sich in Ausbildung und Studium befinden oder in der Wissenschaft tätig sind.

Mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz, das wir diese Woche in erster Lesung beraten haben, werden erste Schritte getan um denen zu helfen, die aufgrund der Corona-Pandemie mit Einschränkungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs zu kämpfen haben.

Damit Wissenschaftler trotz der pandemiebedingten Einschränkungen ihre Qualifizierungsziele erreichen können, verlängern wir die festgelegten Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in der Qualifizierungsphase befindet,  orübergehend um sechs Monate.

Durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden BAföG-Leistungen während der CoronaKrise auch dann weiter ungekürzt ausgezahlt, wenn sich BAföG-Empfänger und – Empfängerinnen in dieser Zeit in systemrelevanten Bereichen engagieren.

„ Wir brauchen noch Geduld “