AKTUELLE HAUPTSTADTINFOS 13. März 2020

Mit diesen Hauptstadtinfos berichten die beiden nordhessischen Bundestagsabgeordneten für Waldeck-Frankenberg, Kassel-Land und Schwalm-Eder, Esther Dilcher und Dr. Edgar Franke, von den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages in Berlin.

Inhalt:

  • Weitere Ausbreitung des Coronа-Virus
  • Die Woche im Bundestag
    • Arbeit-von-morgen-Gesetz
    • Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
    • Franke zur Krankenhausversorgung und der Personalbemessung in Krankenhäusern
  • Fördermittel des Bundes für die Sanierung kommunaler
    Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur

Weitere Ausbreitung des Coronа-Virus
Wie letzte Woche bereits erwartet ist die Ausbreitung des Corona-Virus vorangeschritten. Die Zahl der Infizierten ist gestiegen und mittlerweile gibt es in jedem Bundesland bestätigte Fälle.

Auch in dieser Sitzungswoche war das Virus in unterschiedlichen Gremien Thema.
Im Plenum betonte Gesundheitsminister Spahn nochmals, dass Deutschland über ein zuverlässiges Gesundheitssystem verfüge, welches gut gerüstet sei.

Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, werden viele Großveranstaltungen abgesagt: Dies geschieht auf Empfehlung der Bundesregierung und des Robert-Koch-Instituts (RKI) hin. So soll verhindert werden, dass sich zu viele Menschen gleichzeitig infizieren.

Auch Bundespräsident Steinmeier appelliert an die Bevölkerung aktiv sich selbst und damit auch andere zu schützen: „Wir müssen unseren Alltag ändern, nicht allmählich, sondern jetzt. (…) Unsere Selbstbeschränkung heute wird morgen Leben retten.“

Edgar Franke ergänzt: „Gerade jetzt geht es darum, ältere Menschen oder chronisch
Kranke zu schützen. Denn sie sind besonders gefährdet.“

Der effektivste Schutz vor einer Infektion bleibt laut Robert-Koch-Institut weiterhin die Einhaltung der korrekten Nies- und Hustenettikette und eine gründliche Handhygiene. Das Robert-Koch-Institut empfiehlt auch, auf das Händeschütteln zu verzichten. Darüber hinaus sollten Menschen, die Atemwegssymptome haben, nach Möglichkeit zu Hause bleiben.

Nähere Informationen zum richtigen Umgang mit dem Virus und aktuellen Entwicklungen
finden Sie unter

 

Die W0che im Bundestag
Arbeit-von-morgen-Gesetz

Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz („Gesetzentwurf zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“), das in dieser Woche erstmals beraten wurde, schaffen wir in Zeiten
des Strukturwandels und im Falle eines Konjunkturabschwungs Sicherheit auf dem
Arbeitsmarkt.

Die Ausbreitung des Corona-Virus COVID 19 zeigt erste wirtschaftliche Folgen. Quarantänemaßnahmen stören globale Lieferketten und internationalen Austausch. Noch ist nicht absehbar, wie stark das Virus Unternehmen in Deutschland treffen und sich auf Beschäftigung und Arbeitsmarkt auswirken wird. Für solch einen Ernstfall sieht das Arbeitvonmorgen-Gesetz vor, den Zugang zum Kurzarbeitergeld zu erleichtern. So wird die unmittelbare Weiterbeschäftigung ermöglicht und Entlassungen werden verhindert.

Gleichzeitig sollen mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz Unternehmen und Beschäftigte im Strukturwandel unterstützt werden. Wenn sich die Anforderungen an den Job ändern, zum Beispiel durch die Digitalisierung, brauchen einige Beschäftigte eine Weiterbildung. Sollten Menschen dennoch ihre Arbeit zu verlieren drohen, sollen sie in einen neuen Job gebracht werden. Dafür wird die Bundesagentur für Arbeit (BA) gestärkt: Sie soll bei der Förderung von beruflicher Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten, die vom Strukturwandel betroffen sind, wirksam helfen.

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz verbessert zudem die Fördermöglichkeiten für Qualifizierungen in Transfergesellschaften. Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld können in kleineren und mittleren Unternehmen (mit weniger als 250 Beschäftigten) künftig bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Damit soll der Übergang in eine neue Beschäftigung unterstützt werden – und zwar unabhängig von Alter und Berufsabschluss.

Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
Der rassistische Terroranschlag in Hanau hat erneut gezeigt, dass wir den Nährboden austrocknen müssen, auf dem dieser Extremismus gedeiht. Mit dem Gesetz gegen Hasskriminalität, das wir diese Woche im Bundestag in erster Lesung beraten haben, nehmen wir Hasskriminalität stärker ins Visier.

Im Schnitt kommt es jeden Tag zu zwei rechtsextremen Gewalttaten in unserem Land. Das gesellschaftliche und politische Klima hat sich grundlegend verändert. Rassismus und Rechtsextremismus führen zu Hass. Hass führt zu Bedrohungen und diese Bedrohungen führen zu Gewalt. Wir Demokratinnen und Demokraten tragen die Verantwortung, Hass und Gewalt zu
stoppen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Hetze und Bedrohung im Netz künftig härter und effektiver verfolgt werden können. Der Gesetzentwurf sieht umfassende Verschärfungen des Strafrechts vor.

Zukünftig soll der Strafrahmen bei Mord- und Vergewaltigungsdrohungen im Netz von bis zu einem auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe verdreifacht werden. Kommunalpolitikerinnen und
Kommunalpolitiker sollen vor Diffamierungen und Anfeindungen geschützt werden. Laute, aggressive Beleidigungen im Netz sollen künftig mit bis zu zwei Jahren statt bis zu einem Jahr Haft bestraft werden können. Zusätzlich werden antisemitische Motive in Zukunft ausdrücklich
strafverschärfend wirken.

Gleichzeitig sollen die Plattformen künftig nicht mehr nur löschen, sondern bestimmte strafbare Postings wie Volksverhetzungen, Mord- und Vergewaltigungsdrohungen sowie Neonazi-Propaganda dem Bundeskriminalamt melden. Durch das BKA werden die Hinweise an die zuständigen Staatsanwaltschaften weitergeleitet. Hass-Straftaten sollen konsequent vor Gericht gebracht werden können.

Franke spricht im Plenum über Krankenhauspolitik: „Menschliche Zuwendung ist durch nichts zu ersetzen“
Der Bundestag debattierte diese Woche über mehrere gesundheitspolitische Themen. Edgar Franke trat zweimal ans Rednerpult.

Der Gesundheitsexperte betonte, dass sich die SPD in der Großen Koalition erfolgreich dafür einsetze, die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte im Krankenhaus zu verbessern.
„Oft fehlt es in der Pflege an Zeit, um den Patienten die nötige menschliche Zuwendung zu geben. Mit unseren Maßnahmen wollen wir den Pflegekräften den Raum für diese Zuwendung geben, die sich durch nichts ersetzen lässt“.

Krankenhäuser bekommen Pflege seit diesem Jahr komplett refinanziert

Einige Beispiele für solche konkrete Maßnahmen nannte Edgar Franke in seiner Rede am Mittwoch.

„Wir haben dafür gesorgt, dass Krankenhäuser nicht mehr an der Pflege sparen können“, so
der Gesundheitspolitiker.

„Bislang wurde der gesamte laufende Betrieb aus Fallpauschalen finanziert, also auch die Pflege. In der Vergangenheit haben die Krankenhäuser aber Geld, das für die Pflege gedacht war, abgezweigt. Damit sollten Investitionslücken geschlossen werden, für die eigentlich die Bundesländer verantwortlich wären. Das geht jetzt nicht mehr, weil die Große Koalition festgelegt hat, dass die Pflege jetzt eigenständig finanziert wird. Außerdem werden neue Stellen für Pflegekräfte ab diesem Jahr komplett refinanziert. Das Gleiche gilt für Tarifsteigerungen. Das ist der rote Faden sozialdemokratischer Gesundheitspolitik!“.

„Pflege braucht einen fairen Rahmen“

Die Frage, wie ein geeignetes Personalbemessungsinstrument in der Krankenhauspflege aussehen könnte, beschäftigte den Bundestag am Donnerstag. In seinem Redebeitrag stellte Edgar Franke heraus, dass Pflegekräfte in Deutschland unter enormem Druck stehen. „Wir brauchen deshalb ein Personalbemessungsinstrument, das für einen fairen Rahmen in der Pflege sorgt“. Aus diesem Grund stehe er dem Vorschlag für ein solches Instrument aus der Feder der Deutschenpflegerates, der Gewerkschaft ver.di und der Deutschen Krankenhausgesellschaft auf wohlwollend gegenüber. „Der Vorschlag ist eine gute Basis, darauf können wir aufbauen. Jetzt sollten wir uns mit allen wichtigen Akteuren an einen Tisch setzen und diesen Vorschlag in ein passgenaues Instrument weiterentwickeln“, so Franke.

Bund bewilligt Fördermittel für Projekte in Gudensberg und Bad Arolsen

Die Bundestagsabgeordneten Esther Dilcher und Dr. Edgar Franke haben Grund zur Freude, denn ihr Einsatz hat sich gelohnt: Der Haushaltsausschuss hat in seiner letzten Sitzung der Förderung zweier Projekte in Nordhessen zugestimmt und Fördermittel des Bundes für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur bewilligt.
Wie Edgar Franke mitteilt, könne jetzt endlich die umfangreiche und dringende Sanierung des Terrano-Hallenbades in Gudensberg mit Fördermitteln des Bundes in Höhe von 900.000 Euro in Angriff genommen werden. Edgar Franke freut sich, dass der Haushaltsausschuss die Förderung für die notwendige Sanierung freigegeben hat und sein Einsatz für die Erhaltung des Hallenbades erfolgreich war.

Wegen umfangreicher Sanierungsarbeiten im Deckenbereich wurde das Terrano-Hallenbad bereits 2017 geschlossen. Das Terrano-Hallenbad in Gudensberg wird je zu einer Hälfte vom Schwalm-Eder-Kreis und der Stadt Gudensberg finanziert. Es erfüllt wichtige Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger, aber vor allem für die Schulen, Schwimm- und Rettungsorganisationen.

Auch Esther Dilcher ist guter Dinge: Sie hat sich für den Umbau und die Erweiterung der Sportanlage Richard-Beekmann-Stadion zu einem „Inklusiven Sportzentrum“ stark gemacht. Dafür gibt es vom Bund einen Zuschuss von 3,8 Millionen Euro.

Das „Inklusive Sportzentrum“, davon ist die Politikerin überzeugt, schafft eine einmalige Sportinfrastruktur und zwar für alle Menschen. Mit dem „Inklusiven Sportzentrum“ entstehe in der Region ein Leuchtturmprojekt, das Bürgerinnen und Bürgern – mit und ohne Beeinträchtigung – ein vielfältiges Sportangebot präsentieren werde. Zudem eröffnen sich mit der Umsetzung des Projektes Perspektiven für die Entwicklung des Schul und Vereinssports in Bad Arolsen.

Die Bundesregierung setzt seit 2015 das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ um.

Aufgrund des immer noch bestehenden hohen Förderbedarfs hat der Haushaltsausschuss in seiner Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2020 das Bundesprogramm um weitere 200 Mio. Euro verstärkt. Die Umsetzung der Förderung soll 2020 bis 2024 erfolgen.