Erlass reicht nicht aus – Erfüllung des Selbstbestimmungsrechts der Frauen nur per Gesetz möglich

In der Plenardebatte zum Gesetzentwurf der Linken für ein Gesetz zum Schutz der Rechte schwangerer Frauen bei Schwangerschaftsberatung und -abbruch kritisierte die SPD-Landtagsabgeordnete Nadine Gersberg die schwarzgrüne Landesregierung für deren zögerliches Verhalten bei dem sensiblen Thema.

Gersberg sagte am Mittwoch in Wiesbaden: „Die schwarzgrüne Landesregierung hat die Frauen zu lange im Stich gelassen. Bereits seit Anfang des Jahres 2017 werden Einrichtungen von Schwangerenkonfliktberatung von Abtreibungsgegner*innen zweimal im Jahr für jeweils 40 Tag belagert. Auch Arztpraxen und Kliniken, die Abtreibungen vornehmen, sind betroffen. Frauen werden auf ihrem Weg in die Beratungsstelle durch Schmährufe und Gesängen belästigt. Das verstärkt den psychischen Druck enorm und die Menschenwürde der Frauen wird massiv beeinträchtigt. Der von der Landesregierung verschickte Erlass kommt viel zu spät und kann nur ein erster Schritt sein, um die Frauen zu schützen.“

Zudem erreiche man durch diesen Erlass keinen umfassenden Schutz. Was sei, wenn Ordnungsdezernent*innen eine andere Einstellung zum Thema hätten? Sie müssten die Handlungsempfehlungen nicht befolgen. Zudem könne der Erlass auch wieder zurückgezogen werden, ein Gesetz sei verbindlicher.

„Wenn Frauen in Deutschland dazu verpflichtet sind, sich beraten zu lassen und dies anonym und ergebnisoffen geschehen soll, dann muss auch ein Gesetz dafür sorgen, dass dies gewährleistet wird“, sagte Gersberg.

Es sei außerdem fraglich, ob ein Erlass ausreiche, die Versammlungsfreiheit einzuschränken. Dies sei auch in der Anhörung bezweifelt worden. Prof. Dr. Hufen sowie der Hessische Städtetag, hätten sich auch aus für die SPD nachvollziehbaren Gründen für ein verbindliches Gesetz ausgesprochen.

„Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen ist ein wichtiger und erkämpfter Bestandteil unserer Demokratie. Langfristig und effektiv schützen können wir es nur durch ein Gesetz, das Schutzzonen vor Beratungsstellen, Arztpraxen und Kliniken vorsieht“, so Gersberg.