Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen wieder einführen

Um den Auswüchsen auf dem überhitzten Wohnungsmarkt in den Ballungsgebieten zu begegnen, gibt es viele Instrumente – sie müssen nur eingesetzt werden. Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag begrüßt daher, dass das Planungsdezernat der Stadt Frankfurt der hessischen CDU und den Grünen eine Liste mit 19 Punkten übersandt hat mit der Bitte, diese in den schwarzgrünen Koalitionsverhandlungen zu berücksichtigen.

Die SPD-Landtagsabgeordnete Elke Barth sagte dazu: „Ein absolut unverzichtbares Instrument gegen den Wohnungsmangel ist das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum. Ich bin gespannt, ob die Grünen sich auf einen Koalitionsvertrag mit der CDU einlassen, in dem nicht die Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbots nicht enthalten ist. Der Widerstand der CDU gegen dieses Verbot dürfte erheblich sein, schließlich hat sie es selbst abgeschafft.“

Die Rechtsverordnung gegen Wohnraumzweckentfremdung wurde im Jahr 2004 von der CDU-geführten Landesregierung unter Roland Koch gekippt, um den Immobilienmarkt in Hessen im Sinne der Wohnungswirtschaft zu deregulieren. „Die SPD hat diesen Schritt damals scharf kritisiert, heute wissen wir, dass es falsch war, das Zweckentfremdungsverbot abzuschaffen. Denn die CDU hat damals den Grundstein für die hemmungs- und rücksichtslose Immobilienspekulation in den Großstädten gelegt“, so Elke Barth, die auch stellvertretende wirtschaftspolitische Sprecherin ihrer Fraktion ist. Bis zu seiner Abschaffung habe das Gesetz erfolgreich jedes Jahr mehrere hundert zweckentfremdete Wohnungen wieder dem Mietmarkt zugeführt.

Barth sagte, die Kommunen müssten wieder in die Lage versetzt werden, bei länger andauernden Leerständen einzugreifen, unter anderem mit Ersatzvornahmen und Bußgeldern. In anderen Bundesländern könnten die Verwaltungen von Großstädten mit engen Wohnungsmärkten entsprechend handeln, in Hessen aber nicht. Zu den erforderlichen Instrumenten gehörten auch Genehmigungsvorbehalte bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten, für die eine Landesverordnung geschaffen werden müsse.

„In den hessischen Ballungsräumen, vor allem in Frankfurt, gibt es viele Wohnungen und ganze Gebäude, die trotz des dramatischen Wohnungsmangels leer stehen. Das betrifft auch neu gebaute Areale wie das Europaviertel, wo ausländische Investoren aus Russland und China Wohnungen als Geldanlage erwerben und dann leer stehen lassen. Diese Auswüchse müssen unterbunden werden“, sagte Elke Barth.

Derzeit hätten die Kommunen mit dem Baugenehmigungsrecht nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten, um gegen Missstände vorzugehen – eine Verordnung der Landesregierung gegen Zweckentfremdung  würde das ändern.

Barth appellierte daher im Namen der SPD-Fraktion im Hessischen Landtag insbesondere an die Grünen, eine entsprechende Verordnung im Koalitionsvertrag durchzusetzen. Sie sagte: „Wenn die Grünen ernsthaft etwas für bezahlbaren Wohnraum tun wollen, dann müssen sie auf der Wiedereinführung des Zweckentfremdungsverbotes bestehen. Das wäre dann auch ein Hinweis darauf, dass sie der Wohnungspolitik – anders als in der zu Ende gehenden Legislaturperiode – endlich mehr Gewicht geben wollen.“